Bootscharter|Bootsverleih|Yachtcharter Holland/Niederlande

Suchen Sie ein Boot für Yachtcharter in Holland/Niederlande?

» Charterboote in Holland - Übersicht aller Boote

Bei Bootsverleih und Yachtcharter in Niederlande/Holland sollten Sie folgende Regelungen beachten, damit Ihr Charter-Vergnügen nicht durch Probleme mit den Behörden getrübt wird.

Verkehrsvorschrifften für Flüsse und Binnengewässer bei Bootscharter in Holland


Yachtcharter Niederlande/Holland Für das Befahren von Rhein, Waal, Lek und Pannerden Kanal ist die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung die gesesetzliche Grundlage. Auf den meisten anderen Gewässern gilt das Binnenvaartpolitiereglement (holländisches Fahrreglement). Diese Vorschriften müssen von den Bootsführeren an Bord mitgeführt werden.

Holländisches Fahrreglement
Auf allen Gewässern, wo dieses Binnenvaartpolitiereglement in Kraft tritt, beträgt die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. Auf den meisten Gewässern gilt eine niedrigere Geschwindigkeit für alle Sportboote, meistens zwischen 6 und 12 km/h. Schnell fahren und Wasserskilaufen ist nur auf dafür freigegebenen Gewässern auf festgelegten Strecken gestattet. Auf einigen Gewässern werden für Boote, die schneller als 20 km/h fahren können, Konzessionen erteilt. Auf den Binnengewässern haben Fahrzeuge über 20 m Länge Vorfahrt vor kleineren Fahrzeugen.


Allgemeine Fahrbedingungen in Holland (nicht nur bei Yachtcharter)

  • - Der Steuermann/Bootsführer für Boote, die schneller als 20 km/h fahren können, muss mindestens 18 Jahre alt sein.

  • - Der Steuermann/Bootsführer muss auf dem für den Lenker bestimmten Platz sitzen/sein.

  • - Wenn einer oder mehrere Wasserskifahrer gezogen werden, so muss ein zweiter Mitfahrer (mindestens 15 Jahre alt) als Ausguck fungieren.

  • - Weder der Bootsführer noch der Ausguck, noch der/die Wasserskifahrer dürfen unter Einfluss von Alkohol fahren.

  • - Bei Nacht oder bei einer Sicht von unter 500 m beträgt die maximale Geschwindigkeit für gewöhnlich 9 km/h. In der Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang darf nicht schnell gefahren werden.

  • - In der Zone 50 m vom Ufer ist die Geschwindigkeit meist 4 - 9 km/h. Das bedeutet, dass eine Durchfahrt, die schmaler als 100 m ist, nur mit geringer Geschwindigkeit durchfahren werden darf.

  • - Innerhalb 50 m von Bade- oder Anlegestellen darf man nicht schnell fahren.

  • - Während Segelregatten und in der Nähe von Schwimmbädern gilt ebenfalls eine Geschwindigkeitsbeschränkung.

  • - Auf den von Berufsschifffahrt stark befahrernen Wasserstraßen müssen Kleinfahrzeuge so weit wie möglich an der Steuerbordseite des Fahrwassers fahren, Ausnahme: Geldersche IJssel. Außerdem ist Surfen im Fahrwasser verboten.

  • - Dieses Verbot gilt auch für Segelboote, wenn das Boot nicht mit einem Hilfsmotor ausgerüstet ist, mit dem eine Geschwindigkeit von 6 km/h erreicht weden kann.

  • - Alkohol: Als fahruntüchtig gilt ein Fahrzeugführer ab 0,8 Promille Blutalkohol Konzentration. Wer mit einem höheren Wert fährt, verstößt gegen geltendes Recht.

  • - Auf dem Prinses Margrietkanal in Friesland ist zwischen de Kilometern 51,8 (Wartena) und 77,7 (Jeltesloot) für Segelfahrzeuge zusätzlich das Kreuzen verboten.

  • - Auf dem Ijsselmeer darf man innerhalb einer Entfernung von 250 m vom Ufer und in dem von Bojen markierten Fahrwasser nicht schnell fahren.

Quelle für diese Infos zu Yachtcharter in Holland/Niederlande:
Niederländisches Büro für Tourismus, www.holland.com

Suchen Sie Yachtcharter oder Bootsverleih in Holland/Niederlande? Benutzen Sie unsere komfortable Suchfunktion und finden Sie Ihr Traumboot für Ihren nächsten Segelurlaub. Bootscharter und Bootsverleih in Holland/Niederlande leicht gemacht!