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Yachtcharter Deutschland - Charterschein


Um führerscheinfrei, nur mit Charterschein ein Boot mieten zu können, müssen Sie folgende Bedingungen beachten:

Bedingungen für Yachtcharter ohne Führerschein:
  1. Das Boot darf nicht länger als 15 m (bis jetzt 13 m) sein.
  2. Die Boot-Geschwindigkeit darf 12 km/h nicht überschreiten.
  3. Es dürfen nicht mehr als 12 Personen (bis jetzt 10) an Bord sein.
  4. Voraussetzung ist eine ausführliche theoretische und praktische Einweisung durch das Charterunternehmen, das diesen Charterschein dann ausstellt.


An bestimmten Stellen gelten zusätzliche Bedingungen:
  1. Durchfahrt nur in der bezeichneten Fahrrinne.
  2. Fahrverbot ab Windstärke 4 Beaufort.
  3. Alle Personen im Boot müssen Rettungswesten tragen.
  4. Nur teilweise an der MEW: Telefonische Meldung beim Unternehmen nach der Durchfahrt und telefonischer Abruf über Befahrbarkeit beim Unternehmen vor Einfahrt (Wind, Wetter).

Unbefristet mit Charterschein befahrbare Wasserstraßen:


Müritz-Elde-Wasserstraße (MEW)
von km 0,95 (Schleuse Dömitz) bis km 180 (Buchholz)
zusätzliche Bedingungen gelten von km 121 (Beginn Plauer See) bis km 167 (Ausfahrt Hafendorf Classee)

Stör-Wasserstraße
von km 0,0 (Einmündung in die MEW) bis km 44,7 (Hohe Viecheln).
zusätzliche Bedingunen gelten ab km 19,88 (Einmündung in den Schweriner See)

Peene
von km 2,50 (Malchin) bis km 34,9 (Demmin)

Müritz-Havel-Wasserstrasse (MHW)
mit Haupt- und Nebenstrecken gemäß § 24.01 Buchstabe b der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
von km 0,0 bis km 31,8

Obere Havel-Wasserstrasse (OHW)
mit den zu diesem Abschnitt gehörenden Haupt- und Nebenstrecken gemäß § 24.01 Buchstabe a der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
von km 15,9 (Schleuse Zehdenick) bis km 94,4 (Hafen Neustrelitz)

Dahme-Wasserstrasse
mit den zu diesem Abschnitt gehörenden Haupt- und Nebenstrecken gemäß § 21.01 Buchstabe e der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
von km 10,30 bis km 26,04

Spree-Oder-Wasserstrasse (SOW)
Neuhauser Speisekanal (Gesamtstrecke)
Drahendorfer Spree (Gesamtstrecke)

Saar
von km 87,6 bis zur deutsch-franzözischen Grenze

Potsdamer Havel
von km 0 bis zum km 28 (Babelsberger Enge)



Mit Charterschein befahrbare Wasserstraßen in der Probephase:


Obere Havel-Wasserstrasse (OHW)
mit den zu diesem Abschnitt gehörenden Haupt- und Nebenstrecken, gemäß § 24.01 Buchstabe a der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
von MzK km 43,95 (Schleuse Liebenwalde) bis km 15,9 (Schleuse Zehdenick)

Havel-Oder-Wasserstrasse (HOW)
Finowkanal von km 89,3 (Schleuse Liepe) bis 57,37 (Zerpenschleuse)
Werbelliner Gewässer von km 4 bis km 19,8

Rüdersdorfer Gewässer
mit den zu diesem Abschnitt gehörenden Haupt- und Nebenstrecken gemäß Absatz 21.01 Buchstabe d der Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung
von km 0 bis km 3,78 (Schleuse Woltersdorf)

Spree-Oder-Wasserstrasse
Gosener Kanal (Gesamtstrecke), Seddinsee (Gesamtstrecke)

Saale
von km 89,2 (Schleuse Trotha) bis km 115,22 (Rischmühlenschleuse)

Lahn
von km 70 bis 137,07 (Hafen Lahnstein)


Viel Spaß bei Yachtcharter ohne Führerschein! Der Charterschein genügt.
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