Bootsführerschein, Sportbootführerschein, Boot-Führerschein
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Möchten Sie wissen, welchen Bootsführerschein Sie in Deutschland brauchen? Interessieren Sie sich für den Sportbootführerschein Binnen oder Sportbootführerschein See? Suchen Sie eine Segelschule oder Yachtschule in Ihrer Nähe? Dann sind Sie bei Happy-Charter und ProfiNautic genau richtig! Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Regelungen für deutsche Bootsführerscheine und Besonderheiten beim Erwerb vom Sportbootführerschein oder einem anderen Boot-Führerschein.
Übersicht Bootsführerscheine und Sportbootführerscheine
1. Bootsführerschein für Binnengewässer
Sportbootführerschein Binnen
Grundlage: Sportbootführerscheinverordnung BinnenAmtlich vorgeschriebener Bootsführerschein auf allen Binnenschiffahrtsstraßen innerhalb der Binnenschiffahrtsstraßenordnung (Lahn, Neckar, Main sowie Binnenbereiche Elbe, Weser, Kanäle usw.) und den Schiffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau.
Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten (Segel oder Motor) mit einer Länge von weniger als 15m, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind. Für Fahrzeuge außerhalb des Rheins gelten die bis zum 31. Dezember 1997 erteilten Sportbootführerscheine-Binnen mit der bisherigen Berechtigung (15 m³ Wasserverdrängung) weiter.
Voraussetzungen für den Bootsführerschein-Erwerb (Auszug): 16 Jahre alt; ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe); Farbunterscheidungsvermögen; Geeignetheit, Vorlage eines Kfz-Führerscheines / Führungszeugnisses; Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für Minderjährige.
Praktische und theoretische Prüfung für diesen Bootsführerschein nötig.
Sportschifferzeugnis
Auf allen Binnenschiffahrtsstraßen (außer Rhein) wird für das Führen eines Fahrzeuges mit einer Länge von 15m oder mehr ein Sportschifferzeugnis benötigt.Sportschifferpatent für den Rhein
Für die Fahrt auf dem Rhein ist für Fahrzeuge mit einer Länge von 15m oder mehr in jedem Fall ein Rheinpatent erforderlich.Bodenseeschifferpatent
Grundlage: BodenseeschiffahrtsordnungGeltungsbereich: Bodensee und Rhein zwischen Stein a. Rh. und der Straßenbrücke Schaffhausen. (Für die Strecke zwischen Stein a. Rh. und Schaffhausen ist eine Sonderprüfung abzulegen.)
Vorgeschrieben für
- alle Führer ab 18 Jahren von Wasserfahrzeugen mit Motor ab 4,41 kW (6 PS) = Kategorie A.
- alle Führer ab 16 Jahren von Segelfahrzeugen mit mehr als 12 qm Segelfläche = Kategorie D.
Für alle Führer von Segelfahrzeugen mit Motor über 4,41 kW (6 PS), ist der Erwerb der Kategorie A und D erforderlich. Inhaber des Führerscheins der Kategorie A können auf Antrag ohne Prüfung das Bodensee-Schifferpatent in den amtlichen Sportbootführerschein BINNEN umschreiben lassen. Antragsformulare für die Umschreibung können beim DMYV angefordert werden. Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen der Landratsämter Bodenseekreis, Lindau und Konstanz abgenommen. Bei diesen Landratsämtern kann einmal im Jahr ein auf vier zusammenhängende Wochen befristetes "Urlaubs-Schifferpatent" beantragt werden, sofern man im Besitz eines gültigen deutschen Befähigungsnachweises ist.
Boot-Führerschein Berlin
Auf einigen wenigen Binnenschiffahrtsstraßen Berlins ist der Sportbootführerschein BINNEN für alle Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine amtlich vorgeschrieben. Weitere Sonderregelungen sind für Sportboote unter Segel zu beachten. Die beiden Führerscheine Motorbootführerschein Land Berlin (orange) und Segelschein Land Berlin mit Zusatzprüfung Motor (gelb) berechtigen die Inhaber nur noch zum Führen von Wasserfahrzeugen mit Motor im Land Berlin. Auf Antrag werden sie vom Deutschen Motoryachtverband in den Sportbootführerschein BINNEN umgeschrieben.2. Bootsführerschein für See
Sportbootführerschein See
Grundlage: Sportbootführerscheinverordnung SeeAmtlich vorgeschriebener Bootsführerschein auf allen Seeschiffahrtsstraßen innerhalb der Seeschiffahrtsstraßenordnung. Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind. Keine Begrenzung hinsichtlich Länge und Leistung. Das Sportboot darf nicht gewerblich nur zu Sport- oder Erholungszwecken genutzt werden.
Voraussetzungen für den Bootsführerschein-Erwerb (Auszug): 16 Jahre alt; ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe); Farbunterscheidungsvermögen; Geeignetheit; Vorlage eines Kfz-Führerscheines / Führungszeugnisses; Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für Minderjährige. Prüfungen werden von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und des Deutschen Segler-Verbandes (DSV) abgenommen.
Sportküstenschifferschein
Grundlage: SportseeschifferscheinverordnungEmpfohlener amtlicher Bootsführerschein für Führer von Yachten und Traditionsschiffen im Küstengewässer bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste.
Voraussetzungen für den Bootsführerschein-Erwerb (Auszug): Sportbootführerschein See, Seemeilennachweis über 300 Seemeilen nach Antriebsart Prüfungen werden von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und des Deutschen Seglerverbandes (DSV) abgenommen.
Sportseeschifferschein
Grundlage: SportseeschifferscheinverordnungEmpfohlener amtlicher Boot-Führerschein für Führer von Yachten und Traditionsschiffen in küstennahen Seegewässer bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie die Seengebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres. Der Erwerb eines Sportsee-, Sportküsten- und Sporthochseeschifferscheins wird aus seemännischen und sachlichen Gründen empfohlen.
Voraussetzungen für den Bootsführerschein-Erwerb (Auszug): Sportbootführerschein See; Sportküstenschifferschein oder BR-Schein des DSV und zusätzlich Nachweis über 700 Seemeilen oder 1000 Seemeilen-Nachweis nach Erwerb des Sportbootführerscheines-See.
Sporthochseeschifferschein
Grundlage: SportseeschifferscheinverordnungEmpfohlener amtlicher Boot-Führerschein für Führer von Yachten und Traditionsschiffen in der weltweiten Fahrt. Die weltweite Fahrt umfaßt alle Meere.
Voraussetzungen für den Bootsführerschein-Erwerb (Auszug): 18 Jahre alt, nach Erwerb des Sportseeschifferscheines Nachweis über 1000 Seemeilen.
Sonstiges zum Boot-Führerschein
Die Sportbootführerscheine Binnen und See haben auch hinsichtlich des Versicherungsschutzes Bedeutung, da die Versicherungen nur dann für berechtigte Schadenforderungen aufkommen, wenn der deutsche Schiffsführer im Besitz des Befähigungsnachweises - nach unseren Vorschriften - für das zu befahrene Revier ist. Dies kann auch für die weiteren Sportbootführerscheine gelten. Bootsführerscheine der ehemaligen DDR werden anerkannt. Eine Umtauschfrist gibt es nicht. Es ist allerdings unbedingt zu empfehlen, diese beim DMYV in einen Sportbootführerschein umschreiben zu lassen. Im Falle eines Verlustes fehlt ein Nachweis und für das Ausland ist die Umschreibung zwingend.Quelle: Deutscher Motoryachtverband e.V., www.dmyv.de






